§ 1 Abs 1 LVO
Die Autoren analysieren ein Erkentnis des VwGH, in dem dieser zur Liebhabereiprüfung bei einem Unternehmensberater Stellung nahm und dabei auch für die Berücksichtigung von außen kommender Verlustursachen plädierte. Weiters betonte der VwGH die Begründungspflicht der Behörde bezüglich des Vorliegens von Indizien für die Erfolglosigkeit einer Betätigung.