Zusammenfassung: Im Fall einer in einem Mietvertrag enthaltenen Verlängerungsoption ist auch der Wert der vom Optionsrecht erfassten Verlängerungszeit bei der Bestimmung der Gebührenpflicht zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 4 GebG
Zusammenfassung: Im Fall einer in einem Mietvertrag enthaltenen Verlängerungsoption ist auch der Wert der vom Optionsrecht erfassten Verlängerungszeit bei der Bestimmung der Gebührenpflicht zu berücksichtigen.
Rechtsgrundlagen: § 17 Abs 4 GebG