In dem Kurzbeitrag wird über eine Entscheidung des EuGH informiert, in der dieser darlegte, dass geleistete Angelder bei einem Rücktritt des Gastes vom Beherbergungsbetrieb nicht von der Umsatzsteuerpflicht umfasst sind und auf eine ausführliche Entscheidungsanalyse im SWI 9/2007 verwiesen.