Zusammenfassung: Die Zurverfügungstellung einer Jahresnetzkarte durch den Arbeitgeber, die dem AN eine uneingeschränkte Nutzung ermöglicht, begründet den sofortigen Zufluss von Arbeitslohn.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
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Zusammenfassung: Die Zurverfügungstellung einer Jahresnetzkarte durch den Arbeitgeber, die dem AN eine uneingeschränkte Nutzung ermöglicht, begründet den sofortigen Zufluss von Arbeitslohn.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
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