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Aktuelle Kurzinformationen- Einkommensteuer- Jahresnetzkarte als sofortiger Vorteil

KurzinfoSWK 2007, K 13 Heft 27 v. 20.9.2007

Zusammenfassung: Die Zurverfügungstellung einer Jahresnetzkarte durch den Arbeitgeber, die dem AN eine uneingeschränkte Nutzung ermöglicht, begründet den sofortigen Zufluss von Arbeitslohn.

Rechtsgrundlagen: § 15 EStG

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