Zusammenfassung: Bei Verfall des Optionsrechts infolge der Nichtinanspruchnahme der Aktienoptionsrechte durch den Arbeitnehmer können die Optionskosten im Verfallsjahr als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG
Zusammenfassung: Bei Verfall des Optionsrechts infolge der Nichtinanspruchnahme der Aktienoptionsrechte durch den Arbeitnehmer können die Optionskosten im Verfallsjahr als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 15 EStG