Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Beurteilung der Gemeinnützigkeit von Vereinen und Verbänden Stellung und veranschaulicht anhand der Statuten des oö Landesverbands, dass die Bejahung der Gemeinnützigkeit eines Verbandes - anders als bei Vereinen- nicht die Erfüllung der gemeinnützigen Zwecke durch den Verband selbst (die sogenannte Unmittelbarkeit) voraussetzt.
Rechtsgrundlagen: § 34 BAO; § 40 Abs 2 BAO