Zusammenfassung: Der UFS beschreibt, welchen Einfluss der Bezug von Arbeitslosengeld für die Besteuerung einer davor ausgeübten vorübergehenden Beschäftigung entfaltet und erläutert, dass der Progressionsvorbehalt beim Arbeitslosengeld stets eine Anhebung des zugrundegelegten Durchschnittsteuersatzes zur Folge hat.
Rechtsgrundlagen: § 3 Abs 1 Z 5 lit a EStG; § 3 Abs 2 EStG