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Geltendmachung von Sonderprämien der §§ 108c-f EStG 1988 vergessen?

SteuernMag. Wolfgang NemecSWK 2007, S 745 Heft 27 v. 20.9.2007

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine nachträgliche Geltendmachung der Sonderprämien nach §§ 108c-f EstG durch die Beantragung der Wiederaufnahme des Verfahrens.

Rechtsgrundlagen: § 188 BAO; § 201 BAO

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