Zusammenfassung: Der UFS betont die gebotene Trennung zwischen der Betriebsrats- und der Dienstnehmerfunktion und lehnt die Abzugsfähigkeit der bei der Betriebsratstätigkeit anfallenden Kosten ab.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
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Zusammenfassung: Der UFS betont die gebotene Trennung zwischen der Betriebsrats- und der Dienstnehmerfunktion und lehnt die Abzugsfähigkeit der bei der Betriebsratstätigkeit anfallenden Kosten ab.
Rechtsgrundlagen: § 16 EStG
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