Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob der Verzicht auf die Geltendmachung von Eigentumsrechten bzw von Besitzstörungsklagen eine Leistung nach § 29 Z 3 EStG begründet.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 3 EStG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UFS prüft, ob der Verzicht auf die Geltendmachung von Eigentumsrechten bzw von Besitzstörungsklagen eine Leistung nach § 29 Z 3 EStG begründet.
Rechtsgrundlagen: § 29 Z 3 EStG
Schlagwörter: