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Beirat einer GmbH und Mitgliedschaft von Arbeitnehmervertretern in derartigen Beiräten

WirtschaftMMag. Gustav WalzelSWK 2007, W 1 Heft 1 v. 1.1.2007

Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des OGH, in der dieser darlegte, dass der Beirat einer GmbH mit Kompetenzen eines Aufsichtsrats als Aufsichtsrat gem § 110 ArbVG zu qualifizieren sei, was auch die Entsendung von Arbeitnehmervertretern durch den zuständigen Betriebsrat ermöglichen muss.

Rechtsgrundlagen: § 110 ArbVG; § 30j Abs 5 GmbHG

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