EAG
Der Autor erläutert, welche Folgen ein Erkenntnis des VwGH, in dem dieser in Anlehnung an eine Entscheidung des EuGH darlegte, dass Dienstleistungsunternehmen keinen Rechtsanspruch auf eine Energieabgabenvergütung besitzen, nach sich zieht und weist darauf hin, dass eine Rückerstattungspflicht bezüglich der Energieabgabenvergütung nur durch Zurücknahme der Berufungen bzw Beschwerden verhindert werden kann.