Zusammenfassung: Das BMF informiert über die Anhebung des Pendlerpauschales und verweist darauf, dass Arbeitnehmern mit niedrigem Einkommen in den Jahren 2008 und 2009 auch einen Anspruch auf die sogenannte Negativsteuer besitzen. Diese stehe aber nur im Ausmaß von 10% der gesetzlichen Sozialversicherungsbeiträge zu.
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