Zusammenfassung: Die Autorin kommentiert eine Entscheidung des UFS, in der dieser darlegte, dass auch eine kurze Vertragsdauer oder eine extensive Nutzung eines Leasingobjektes nichts an dessen wirtschaftlicher Zurechnung ändere; der Leasingnehmer sei daher nicht zur Inanspruchnahme einer Investitionszuwachsprämie berechtigt.
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