§ 12 UStG 1994
Für künftig zu erbringende Leistungen steht auch bei Vorliegen einer Vorausrechnung kein Vorsteuerabzugsrecht zu.
VwGH 20.12.2006, 2003/13/0003
§ 12 UStG 1994
Für künftig zu erbringende Leistungen steht auch bei Vorliegen einer Vorausrechnung kein Vorsteuerabzugsrecht zu.
VwGH 20.12.2006, 2003/13/0003