§ 16 Abs 1 Z 8 EStG
Der VwGH nimmt zur Bestimmung der Restnutzungsdauer bei Mietgebäuden Stellung und erläutert, das die nachträgliche Erstellung eines Gutachtens nicht dessen Verwerfung rechtfertigt.
VwGH 20.12.2006, 2002/13/0112
§ 16 Abs 1 Z 8 EStG
Der VwGH nimmt zur Bestimmung der Restnutzungsdauer bei Mietgebäuden Stellung und erläutert, das die nachträgliche Erstellung eines Gutachtens nicht dessen Verwerfung rechtfertigt.
VwGH 20.12.2006, 2002/13/0112