§ 237 Abs 1 BAO
Das Erfordernis eines unwirtschaftlichen, einer Verschleuderung gleichzusetzenden Veräußerung eines Wirtschaftsgutes rechtfertigt die Annahme der persönlichen Unbilligkeit der Steuereinhebung.
VwGH 20.12.2006, 2006/13/0139
§ 237 Abs 1 BAO
Das Erfordernis eines unwirtschaftlichen, einer Verschleuderung gleichzusetzenden Veräußerung eines Wirtschaftsgutes rechtfertigt die Annahme der persönlichen Unbilligkeit der Steuereinhebung.
VwGH 20.12.2006, 2006/13/0139