§ 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988
Die freiwillige Erbringung einer Zuwendung schließt deren betriebliche Veranlassung nicht zwangsläufig aus.
VwGH 20.12.2006, 2002/13/0130
§ 20 Abs 1 Z 4 EStG 1988
Die freiwillige Erbringung einer Zuwendung schließt deren betriebliche Veranlassung nicht zwangsläufig aus.
VwGH 20.12.2006, 2002/13/0130