Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob Fahrtkosten zwischen der Wohnung und einer Mobilsammelstelle für eine Bundesheerübung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG
Zusammenfassung: Der UFS Graz prüft, ob Fahrtkosten zwischen der Wohnung und einer Mobilsammelstelle für eine Bundesheerübung als Werbungskosten in Abzug gebracht werden können.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG