Zusammenfassung: Der Autor nimmt Bezug auf seinen Beitrag in SWK 3/2007, in dem er sich mit der Frage des Übergangs der Siebentelabschreibung bei unterjährigen Umgründungen auseinander setzte und resümierend die Ansicht vertrat, dass nur eine einmalige Geltendmachung pro Veranlagungszeitraum zulässig ist, was also einer unterjährigen Teilung und einer Unterbrechung des Wirtschaftsjahres zuwiderläuft. Nun beschreibt Blasina die Rechtslage im Fall von abweichenden Bilanzstichtagen.