Zusammenfassung: Die Pflichtbeiträge für eine freiwillige Mitversicherung von Lebensgefährten können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG
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Zusammenfassung: Die Pflichtbeiträge für eine freiwillige Mitversicherung von Lebensgefährten können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
Rechtsgrundlagen: § 16 Abs 1 Z 4 lit a EStG
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