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Freibetrag für investierte Gewinne - kein Ausschluss für bestimmte Bezieher selbständiger Einkünfte  

SteuernBMFSWK 2007, S 407 Heft 12 v. 20.4.2007

Zusammenfassung: Das BMF verfügt die Streichung des letzten Absatzes der Rz 3701 der EStR 2000 und ermöglicht somit auch Beziehern von Einkünften nach § 22 Z 2 EStG 1988 die Inanspruchnahme des Freibetrags für investierte Gewinne.

Rechtsgrundlagen: § 22 Z 2 EStG 1988; § 10 EStG 1988; Rz 3701 EStR 2000

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