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Erstattete Pflichtbeiträge sind steuerpflichtige Einkünfte  

SteuernSWK 2007, S 407 Heft 12 v. 20.4.2007

Zusammenfassung: Die Rückerstattung von Pflichtbeiträgen hat die Begründung steuerpflichtiger Einkünfte zur Folge und erfordert die Ausstellung eines Lohnzettels.

Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 2 EStG 1988; § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988

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