Zusammenfassung: Die Rückerstattung von Pflichtbeiträgen hat die Begründung steuerpflichtiger Einkünfte zur Folge und erfordert die Ausstellung eines Lohnzettels.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 2 EStG 1988; § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988
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Zusammenfassung: Die Rückerstattung von Pflichtbeiträgen hat die Begründung steuerpflichtiger Einkünfte zur Folge und erfordert die Ausstellung eines Lohnzettels.
Rechtsgrundlagen: § 41 Abs 2 EStG 1988; § 25 Abs 1 Z 3 lit d EStG 1988
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