Der OGH konkretisiert die Sorgfaltspflichten bei Geldbehebungen an Bankomaten und erläutert, dass die Verwahrung der Bankomatkarte in einem Rucksack die Verweigerung der Rückerstattung rechtsmissbräuchlich infolge des Bankomatkartendiebstahls behobener Geldbeträge nicht rechtfertigt.
OGH 22.02.2007, 3 Ob 248/06a