Zusammenfassung: Beitragsleistungen zur Asphaltierung eines unbefestigten Güterwegs und der Haus- und Hofzufahrt sind als Sanierungsmaßnahmen iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988
Zusammenfassung: Beitragsleistungen zur Asphaltierung eines unbefestigten Güterwegs und der Haus- und Hofzufahrt sind als Sanierungsmaßnahmen iSd § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988 zu qualifizieren.
Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 Z 3 lit c EStG 1988