vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Keine Aufhebung gem. § 299 BAO nach Erlassung einer Berufungsentscheidung

SteuernSWK 2006, S 888 Heft 31 v. 1.11.2006

Zusammenfassung: Eine Aufhebung oder Abänderung des erstinstanzlichen Bescheids kann nach der Erlassung der Berufungsentscheidung nicht mehr veranlasst werden, da der erstinstanzliche Bescheid mit Erlassung der Berufungsentscheidung nicht mehr dem Rechtsbestand zugehört.

UFS 11.05.2006, RV/0606-W/06

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!