Zusammenfassung: Der Autor nimmt zur Auslegung undeutlicher Formulierungen in Eingaben bei den Finanzbehörden Stellung und weist auf die gebotene Differenzierung zwischen Vorlageanträgen und Berufungen hin.
Rechtsgrundlagen: § 236 BAO; § 273 Abs 1 lit a BAO; § 276 BAO; 3 249 Abs 1 BAO