Zusammenfassung: Der Autor weist darauf hin, dass die Verzichtserklärung der Kleinunternehmer infolge der Überschreitung der Umsatzgrenze von 22.000 Euro keine Bindungswirkung besitzt.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 UStG; § 6 Abs 1 Z 27 UStG
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