Zusammenfassung: Der Autor analysiert eine Entscheidung des UFS, in der dieser darlegte, dass der Bezug einer Energieabgabenvergütung durch einen Liebhabereibetrieb die Erfüllung des einkommensteuerlichen Betriebsbegriffs voraussetze. Resümierend vertritt er die Auffassung, dass sowohl der Gesetzestelos, die Auslegung des Betriebsbegriffs im Einkommensteuerrecht und der Energiebesteuerungsrichtlinie und die Berücksichtigung des Nettoproduktionswerts die Ablehnung der Betriebseigenschaft nicht rechtfertigen.