Zusammenfassung: Der Autor setzt sich kritisch mit einer Entscheidung des UFS auseinander, in der dieser ausführte, dass die Festlegung der Inländereigenschaft als Anwendungsvoraussetzung für die umsatzsteuerliche Kleinunternehmerregelung mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehe.
UFS Innsbruck, 29.05.2006, GZ RV/0530-I/04