art 18 Abs 1 B-VG; § 11 Abs 1 UStG; § 11 Abs 12 UStG; § 10 Abs 2 E-RBG
Die Autoren nehmen ein Erkenntnis des Vwgh, in dem dieser eine eingeschränkte Bindungswirkung und Verbindlichkeit der Erlässe des BMF bejahte, zum Anlass, um sich mit der Frage des Rechtsquellenstatus der Steuererlässe auseinander zu setzen.