Zusammenfassung: Der BFH ersucht um Vorabentscheidung des EuGH zur Frage, ob die Differenzierung zwischen in- und ausländischem Vermögen bei der erbschaftssteuerlichen Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens mit gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben in Einklang stehe.
BFH 11.04.2006, II R 35/05