Zusammenfassung: Die Autoren analysieren die maßgeblichen Entscheidungsgründe des EuGH in der Rs EMAG und setzen sich insbesondere mit der Frage der Zurechnung der Warenbewegung auseinander, indem sie prüfen, welche Lieferung im Reihengeschäft als bewegte Lieferung zu qualifizieren ist. Weiters beschreiben sie ua die Rechtslage im Fall eines gebrochenen Warentransports und nehmen zur Maßgeblichkeit von Incoterms und zur Übertragbarkeit der Entscheidungsgründe auf Drittlandssachverhalte Stellung. Erwägungen zu den Gestaltungsoptionen der am Reihengeschäft beteiligten Unternehmer und zum Verbot des Gestaltungsmissbrauchs runden den Beitrag schließlich ab.