Zusammenfassung: Die Abschreibung für Abnutzung für Lagerräumlichkeiten, die vom Wohnungsverband abgegrenzt sind, ist bereits in der Werbungskostenpauschale inbegriffen.
UFS Linz, 02.03.2006, RV/0273-L/05
Rechtsgrundlagen: § 2 Abs 1 VO über die Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung von Betriebsausgaben und Vorsteuerbeträgen bei Handelsvertretern, BGBl II Nr 95/2000