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Anregung der amtlichen Wiederaufnahme keine Unterbrechungshandlung  

SteuernSWK 2006, S 798 Heft 28 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Die Anregung der amtswegigen Wiederaufnahme ist nicht als Antrag iSd § 85 BAO zu qualifizieren und entfaltet keine Unterbrechungswirkung für die Verjährungsfrist.

UFS Wien, 10.08.2006, RV/1571-W/05

Rechtsgrundlagen: § 303 Abs 1 BAO; § 209a Abs 2 BAO; § 85 BAO

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