Zusammenfassung: Der Verlust der wirtschaftlichen Identität einer GmbH kann nur bei Vorliegen eines wirtschaftlichen Zusammenhangs zwischen der Übertragung von Geschäftsanteilen und der Zuwendung neuen Betriebsvermögens bejaht werden.
BFH 14.03.2006, I R 8/05
Rechtsgrundlagen: § 8 Abs 2 KStG