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Sale and lease back  

KurzinfoSWK 2006, K 14 Heft 28 v. 1.10.2006

Zusammenfassung: Der BFH erläutert, dass die Übertragung und Rückübertragung des zivilrechtlichen Eigentumsrechts im Rahmen einer sale-and-lease-back-Vereinbarung nicht als umsatzsteuerliche Lieferung zu qualifizieren ist.

BFH 09.02.2006, V R 22/03

Rechtsgrundlagen: § 1 UStG

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