§ 16 Abs 1 Z 10 EStG
Ausgaben, die im Laufe des Besuchs einer allgemeinbildenden höheren Schule oder der Absolvierung eines Universitätsstudiums anfallen, können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
VwGH 22.03.2006, 2005/13/0120
§ 16 Abs 1 Z 10 EStG
Ausgaben, die im Laufe des Besuchs einer allgemeinbildenden höheren Schule oder der Absolvierung eines Universitätsstudiums anfallen, können nicht als Werbungskosten in Abzug gebracht werden.
VwGH 22.03.2006, 2005/13/0120