§ 273 BAO
Nur Schriftstücke, die als Bescheide qualifiziert werden können, unterliegen der Anfechtbarkeit mittels Berufung.
VwGH 22.03.2006, 2006/13/0001
§ 273 BAO
Nur Schriftstücke, die als Bescheide qualifiziert werden können, unterliegen der Anfechtbarkeit mittels Berufung.
VwGH 22.03.2006, 2006/13/0001