§ 303 Abs 4 BAO
Die schuldhafte Nichtfeststellung relevanter Tatsachen oder Beweismittel durch die Behörde steht einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen.
VwGH 22.03.2006, 2002/13/0029
§ 303 Abs 4 BAO
Die schuldhafte Nichtfeststellung relevanter Tatsachen oder Beweismittel durch die Behörde steht einer Wiederaufnahme des Verfahrens nicht entgegen.
VwGH 22.03.2006, 2002/13/0029