Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die maßgeblichen Entscheidungsgründe des EuGH in der Rechtsache Wollny, in der dieser die Zurechnung einer gemischt genutzten Liegenschaft zum Unternehmen und das daraus resultierende uneingeschränkte vorsteuerabzugsrecht bestätigt, die Zulässigkeit der Eigenverbrauchsbesteuerung aber auch über die Zeit der Vorsteuerberichtigungsphase befürwortet und erläutert, welche Auswirkungen diese Entscheidung für die Rechtswirkung der Rechtssache Seeling hat. In diesem Zusammenhang erläutert er auch, inwieweit die deutschen Regelungen zur Eigenverbrauchsbesteuerung Vorbildwirkung für das österreichische Steuerrecht haben könnten.