Zusammenfassung: Die Eigenkapitalzuwachsverzinsung setzt die Führung eines Eigenkapitalkontos voraus; die Nichtführung des Eigenkapitalkontos schließt die Anerkennungsfähigkeit als Betriebsausgabe aus.
UFS Wien, 19.04.2006, RV/4598-W/02
Rechtsgrundlagen: § 11 EStG