Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des BFH, in der dieser ausführt, dass auch die rechtsgrundlose Leistung überhöhter Krankengeldbezüge als Zahlung von Arbeitslohn zu qualifizieren sei. Die Steuerkürzung für die Rückerstattung von Arbeitslohn sei erst im Rückzahlungszeitpunkt beachtlich.
BFH 04.05.2006, VI R 19/03