§ 4 Abs 4 EStG
Der VwGH nimmt zur Abzugsfähigkeit der Zinsen infolge der Übergabe eines Grundstücks unter dem Vorbehalt des Fruchtgenussrechts und der anschließenden Verpachtung durch den Fruchtnießer an den Grundstückseigentümer Stellung.
§ 4 Abs 4 EStG
Der VwGH nimmt zur Abzugsfähigkeit der Zinsen infolge der Übergabe eines Grundstücks unter dem Vorbehalt des Fruchtgenussrechts und der anschließenden Verpachtung durch den Fruchtnießer an den Grundstückseigentümer Stellung.