§ 92 Abs 1 lit a BAO; § 97 BAO; § 110 Abs 2 BAO; § 275 BAO
Die von der Abgabenbehörde telefonisch zugesagte Prolongierung einer Verbesserungsfrist entfaltet mangels Bescheidqualität keine Rechtsgültigkeit.
VwGH 22.12.2005, 2002/15/0166
§ 92 Abs 1 lit a BAO; § 97 BAO; § 110 Abs 2 BAO; § 275 BAO
Die von der Abgabenbehörde telefonisch zugesagte Prolongierung einer Verbesserungsfrist entfaltet mangels Bescheidqualität keine Rechtsgültigkeit.
VwGH 22.12.2005, 2002/15/0166