§ 35 BAO
Der Betrieb eines Hausnotruf-Dienstes ist als gemeinnützige Tätigkeit zu qualifizieren.
VwGH 22.12.2005, 2003/15/0127
§ 35 BAO
Der Betrieb eines Hausnotruf-Dienstes ist als gemeinnützige Tätigkeit zu qualifizieren.
VwGH 22.12.2005, 2003/15/0127