§ 1 Abs 1 LustbarkeitsabgabeO der Stadt Linz
Nur für Veranstaltungen im Gemeindegebiet der Stadt Linz ist eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten.
VwGH 22.12.2005, 2004/15/0063
§ 1 Abs 1 LustbarkeitsabgabeO der Stadt Linz
Nur für Veranstaltungen im Gemeindegebiet der Stadt Linz ist eine Lustbarkeitsabgabe zu entrichten.
VwGH 22.12.2005, 2004/15/0063