§ 308 BAO
Eine schriftlich dargebrachte "Bitte um Entschuldigung eines Versehens" kann nicht als Wiedereinsetzungsantrag qualifiziert werden.
VwGH 21.12.2005, 2005/14/0109
§ 308 BAO
Eine schriftlich dargebrachte "Bitte um Entschuldigung eines Versehens" kann nicht als Wiedereinsetzungsantrag qualifiziert werden.
VwGH 21.12.2005, 2005/14/0109