Zusammenfassung: Der Autor bespricht eine Entscheidung des UFS, in der sich dieser mit der steuerlichen Erfassung der ausschüttungsgleichen Erträge eines thesaurierenden Investmentfonds auseinander setzte, eine Aktivierung der ausschüttungsgleichen Einnahmen als Anschaffungsaufwand aber ablehnte.
UFS Feldkirch, 10.03.2006, RV/0160-F/04