§ 81 Abs 6 BAO; § 81 Abs 2 BAO
Der Spruch eines Bescheids zur Bestellung eines Vertreters infolge der Auflösung einer Personengesellschaft muss konkretisieren, dass die Vertreterbestellung für die vormaligen Gesellschafter erfolgt.
VwGH 21.12.2005, 2004/14/0111; VwGH 21.12.2005, 2005/14/0006